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auf der Richterbank liegen Barett und Arbeitsmappe, dahinter ein Richterstuhl, auf dem eine Robe hängt

Entscheidungen
des Bundesfinanzhofes

Veröffentlichungen

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Veröffentlichungen

V- und NV-Entscheidungen

Seit 1952 veröffentlicht der Bundesfinanzhof ausgewählte Entscheidungen. Der Bundesfinanzhof unterscheidet bei der Veröffentlichung seiner Entscheidungen zwischen den zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen, den sogenannten V-Entscheidungen, und den nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen, den sogenannten NV-Entscheidungen.

Historische Bedeutung

Vor dem Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung, das heißt bis einschließlich 1965, war dies von besonderer Bedeutung. Denn nach den bis dahin geltenden §§ 64, 66 der Reichsabgabenordnung kam nur den nach diesen Vorschriften veröffentlichten Entscheidungen mit grundsätzlicher Bedeutung Bindungswirkung für die anderen Senate des Bundesfinanzhofs zu. Über die Art der Veröffentlichung entschied das Bundesministerium der Finanzen. Die Veröffentlichung im Sinne von § 64 der Reichsabgabenordnung erfolgte im Teil III des Bundessteuerblatts, das damals vom Bundesfinanzhof herausgegeben wurde.

Veröffentlichungspraxis seit Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung

V-Entscheidungen

Seit dem Inkrafttreten der Finanzgerichtsordnung im Jahr 1966 werden die Entscheidungen, die die Senate aufgrund ihrer über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung gemäß der Geschäftsordnung des Bundesfinanzhofs weiterhin zur Veröffentlichung bestimmen, in der Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFHE) veröffentlicht.

Zugleich entscheidet die Finanzverwaltung bei diesen Entscheidungen, ob sie im nunmehr vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Teil II des Bundessteuerblatts als für die Finanzverwaltung im Sinne einer Verwaltungsanweisung bindend und damit auch insoweit "amtlich" veröffentlicht werden. Die Finanzverwaltung lehnt bisweilen eine derartige Veröffentlichung ab. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs werden dann im Bundessteuerblatt entweder überhaupt nicht oder mit einem Nichtanwendungserlass veröffentlicht, mit dem die Finanzbehörden angewiesen werden, eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

NV-Entscheidungen

Bei den sogenannten NV-Entscheidungen handelt es sich um Entscheidungen, die grundsätzlich als nur für den entschiedenen Einzelfall bedeutsam angesehen werden. Sie wurden früher nicht veröffentlicht, was zum Vorwurf einer "Geheimjustiz" führte. Daher veröffentlicht der Bundesfinanzhof seit 01.02.2008 auch eine Vielzahl von nicht zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen, sofern diese zum Beispiel zur Verdeutlichung einer bereits bestehenden Rechtsprechung für die Besteuerungspraxis dokumentationswürdig sind.

Anonymisierung

Alle zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidungen werden nach Anonymisierung (Entfernen von Hinweisen auf die konkreten Steuerpflichtigen zur Wahrung des Steuergeheimnisses) auf der Internetseite des Bundesfinanzhofs der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesamt für Justiz stellen die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs der Allgemeinheit auch über die Internetseite www.rechtsprechung-im-internet.de zur Verfügung.

Bundesarchiv

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden ausgewählte Akten vom Bundesarchiv dauerhaft aufbewahrt und sind dort unter Beachtung der Regelungen des Bundesarchivgesetzes (zum Beispiel Schutzfristen) einsehbar. Weitere Informationen zur Nutzung von Archivgut finden Sie unter www.bundesarchiv.de. Über Anträge auf Einsichtnahme in archivierte Akten entscheidet das Bundesarchiv.

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