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Monitore, Richterbank und Beteiligtenplätze im elektronischen Sitzungssaal des Bundesfinanzhofs

Verfahrensablauf
beim Bundesfinanzhof

Elektronische Aktenführung

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Elektronische Aktenführung bei dem Bundesfinanzhof

Verwaltungsanordnung des Präsidenten des Bundesfinanzhofs vom 16. August 2022

  1. Auf der Grundlage von § 2 Satz 2 der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten (Bundesgerichte-Aktenführungsverordnung --BGAktFV--, BGBl I 2020, S. 745) in der aktuell geltenden Fassung werden beim Bundesfinanzhof die Akten in den nachfolgend genannten Verfahren ab dem dort angegebenen Zeitpunkt elektronisch geführt:

    Nr.    Verfahren                                                                          Datum
    1      Alle Verfahren des VI. und des IX. Senats                     01.07.2021
    2      Alle Verfahren des II., IV., VII. und des VIII. Senats       01.05.2022
    3      Alle Verfahren des III. und X. Senats                             01.07.2022
    4      Alle Verfahren des I., V. und XI. Senats                         01.09.2022
    5      Alle Verfahren des Großen Senats                                01.10.2022
      
  2. Diese Verwaltungsanordnung tritt am 01.10.2022 in Kraft. Die Verwaltungsanordnung vom 19.07.2022, BAnz AT 09.08.2022 B4 wird zum gleichen Zeitpunkt aufgehoben.

München, den 16. August 2022
Der Präsident des Bundesfinanzhofs
Dr. Thesling

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