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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren II R 23/10

Aufnahme in die Datenbank am 18.06.2010

GrEStG § 1 Abs 3 Nr 3 ; GrEStG § 8 Abs 2 Nr 3 ; GG Art 3 Abs 1 ; BewG § 138 ; BewG § 146

Ist die durch § 8 Abs. 2 GrEStG angeordnete Heranziehung der gesondert festgestellten Grundstückswerte nach §§ 138 ff. BewG als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig?

Hält § 11 Abs. 1 GrEStG einer am Gleichheitssatz orientierten verfassungsrechtlichen Prüfung stand?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Das Verfahren ist durch Beschluss vom 02.03.2011 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvL 13/11 ausgesetzt.

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 15.07.2009 (5 K 683/06)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 26.11.2015 (Erledigung der Hauptsache).

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