Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren III R 7/10

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2010

EStG § 70 Abs 4 ; EStG § 32 Abs 4 S 2 ; EStG § 70 Abs 3

Überschreitung des Grenzbetrags nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG: Kann die Kindergeldfestsetzung auch dann rückwirkend nach § 70 Abs. 4 EStG aufgehoben werden, wenn schon bei der Prognoseentscheidung eine Grenzbetragsüberschreitung feststand? Oder kommt hier vielmehr nur die Änderung/Aufhebung nach § 70 Abs. 3 EStG wegen eines materiellen Fehlers ex nunc in Betracht? War die Familienkasse wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben an der Rückforderung des Kindergeldes gehindert?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Hamburg Urteil vom 27.11.2008 (1 K 143/08)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 46/10

Seite drucken