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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
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BFH Anhängiges Verfahren III R 21/10

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2010

EStG § 32 Abs 4 S 2 ; EStG § 33

Sind im Rahmen der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes Krankheitskosten abzuziehen?

(Weiterhin wird der Abzug der Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträge, Kosten eines Notebooks und der Aufwendungen für eine Unfallversicherung begehrt.)

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 29.04.2009 (1 K 1843/08)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 99/10

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