EStG § 62 ; EWGV 1408/71
Hat der Kläger, der polnischer Staatsangehöriger ist und in Deutschland für einige Monate als Arbeitnehmer einer deutschen Firma tätig aber nicht sozialversicherungspflichtig war, Anspruch auf Kindergeld? - Das Verfahren ist durch Beschluss vom 19. April 2011 III R 38/10 bis zur Entscheidung des EuGH in den Vorabentscheidungsersuchen C-611/10 und C-612/10 ausgesetzt
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 29.01.2014 (Erledigung der Hauptsache).