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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VI R 76/10

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2011

EStG § 8 Abs 2 S 3 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 ; EStG § 8 Abs 2 S 5 ; EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1

In welchen Fällen (prozentuale Abweichung von der typisierenden Grundannahme von 15 Fahrten/Monat) ist der Zuschlag gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG abhängig vom Umfang der tatsächlichen Nutzung durch Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG je Entfernungskilometer zu ermitteln?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 21.07.2010 (1 K 2195/10)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 31.05.2011 (Erledigung der Hauptsache).

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