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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 34/10

Aufnahme in die Datenbank am 17.12.2010

EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 5

Handelt es sich bei der Auswärtstätigkeit des als Unternehmensberater tätigen Klägers nicht um eine zur Anwendung der Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG führende längerfristige vorübergehende Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte, weil zwischen dem Kläger und seinem Auftraggeber zu keiner Zeit langfristig wirksame Vereinbarungen über die Dauer der Beratungsleistungen getroffen wurden, sondern für wenige Wochen oder Monate kurzfristig einzelne neue eigenständige Aufträge erteilt wurden? Vereinbarkeit der Dreimonatsfrist mit dem Grundgesetz?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 03.12.2009 (11 K 1111/06)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 94/10

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