KraftStG § 2 Abs 2a S 3 ; KraftStG § 8 Nr 1 ; KraftStG § 2 Abs 2a S 1 Nr 2 ; KraftStG § 8 Nr 2
Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Land Rover Defender CC 130:
Ist ein Pick-up-Fahrzeug mit Doppelkabine der Marke Land Rover Defender CC 130 (Dieselmotor, Hubraum 2.495 ccm; Gesamtgewicht 3.500 kg) als PKW oder als LKW zu besteuern? Sind für die Berechnung der Bodenfläche als Ladefläche die (belastbaren) Radkästen mit zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.