EStG § 33
Handelt es sich bei den durch eine Klage auf Zahlung von Kindesunterhalt veranlassten Prozesskosten --entgegen dem BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 42/10, BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015-- nicht um eine außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Das Verfahren war durch Beschluss vom 29.04.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt.
Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 15.09.2015 wieder aufgenommen.
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.