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BFH Anhängiges Verfahren VI R 74/12

Aufnahme in die Datenbank am 21.05.2013

EStG § 33

Ist unabhängig von der persönlichen Perspektive des Steuerpflichtigen jeder mit ausreichender Erfolgsaussicht geführte Zivilprozess auch bei Abschluss eines Vergleichs als zwangsläufig i.S. des § 33 EStG anzusehen? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Das Verfahren ist durch Beschluss vom 29.07.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt.

Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 05.10.2015 wieder aufgenommen.

Vorgehend: FG München Urteil vom 20.04.2012 (8 K 2190/09)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

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