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BFH Anhängiges Verfahren IX R 29/12

Aufnahme in die Datenbank am 20.07.2012

EStG § 10d ; EStG § 26a Abs 3 ; EStDV § 62d Abs 2 S 2

Kann die Finanzverwaltung zu Recht aus § 62d Abs. 2 Satz 2 EStDV den allgemeinen Rechtsgedanken ableiten, dass auch bei -durchgehender- Zusammenveranlagung verbleibende negative Einkünfte von Ehegatten für den Verlustvortrag nach dem Verhältnis aufzuteilen sind, in dem die auf die einzelnen Ehegatten entfallenden Verluste im Veranlagungszeitraum der Verlustentstehung zueinander stehen?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 20.04.2012 (4 K 1027/09)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

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