EStG § 50d Abs 10 ; DBA ITA Art 7 Abs 7 ; DBA ITA Art 11 Abs 2 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
1. Unterliegen Zinszahlungen einer deutschen KG an ihren in Italien ansässigen Mitunternehmer, die bei diesem zu Einkünften gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG führen, in Deutschland der Einkommensbesteuerung, da diese gemäß § 50d Abs. 10 EStG 2009 als Unternehmensgewinn zu behandeln sind und als solche der durch die KG vermittelten Betriebsstätte in Deutschland zuzurechnen sind?
2. Völkerrechts- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2009?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Im Verfahren I R 4/13 erging am 11.12.2013 ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 15/14). Das Verfahren I R 4/13 ist durch Beschluss vom 11.12.2013 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 15/14 ausgesetzt.
Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an BVerfG (Beschluss vom 11.12.2013)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung / Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Nach Einstellung des Normenkontrollverfahrens 2 BvL 15/14 wurde das Revisionsverfahren wieder aufgenommen unter dem Az. I R 13/25.