Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren I R 4/13

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2013

EStG § 50d Abs 10 ; DBA ITA Art 7 Abs 7 ; DBA ITA Art 11 Abs 2 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2

1. Unterliegen Zinszahlungen einer deutschen KG an ihren in Italien ansässigen Mitunternehmer, die bei diesem zu Einkünften gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG führen, in Deutschland der Einkommensbesteuerung, da diese gemäß § 50d Abs. 10 EStG 2009 als Unternehmensgewinn zu behandeln sind und als solche der durch die KG vermittelten Betriebsstätte in Deutschland zuzurechnen sind?

2. Völkerrechts- und Verfassungsmäßigkeit von § 50d Abs. 10 EStG 2009?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Im Verfahren I R 4/13 erging am 11.12.2013 ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 15/14). Das Verfahren I R 4/13 ist durch Beschluss vom 11.12.2013 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 15/14 ausgesetzt.

Vorgehend: FG München Urteil vom 08.11.2012 (10 K 1984/11)

Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an BVerfG (Beschluss vom 11.12.2013)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung / Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

Nach Einstellung des Normenkontrollverfahrens 2 BvL 15/14 wurde das Revisionsverfahren wieder aufgenommen unter dem Az. I R 13/25.

Seite drucken