EStG § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b ; EStG § 44 Abs 6 ; EStG § 43 Abs 1 Nr 7c ; EStG § 43a Abs 1 S 1 Nr 2 ; UmwStG § 20
Führt die Einbringung eines BgA in eine Kapitalgesellschaft - deren alleinige Gesellschafterin die Trägerkörperschaft des eingebrachten BgA ist - nach § 20 UmwStG a.F. zu einer Auflösung der in den Vorjahren gebildeten Gewinnrücklagen für Zwecke außerhalb des BgA und somit zu Einkünften gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG i.d.F. des StSenkG vom 23.10.2000?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VIII R 75/13