EStG § 6a Abs 3 ; KStG § 8 Abs 1 ; EStR R 6a Abs 8
Kann zur Berechnung der Pensionsrückstellung für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft bei einer vor Änderung der Einkommensteuerrichtlinien (2008) erteilten Pensionszusage weiterhin davon ausgegangen werden, dass dieser mit Vollendung des 65. Lebensjahrs in den Ruhestand tritt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.