ErbStG § 13a Abs 1 S 1 ; ErbStG § 13a Abs 2 ; ErbStG § 13a Abs 5 Nr 4
Rückwirkende Versagung der Begünstigung für Betriebsvermögen bei einer Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch die Rechtsnachfolger des verstorbenen Erben innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist.
Endet die fünfjährige Behaltensfrist für Betriebsvermögen nach § 13a Abs. 5 Nr. 4 ErbStG a.F. vorzeitig mit dem Tod des Ersterwerbers?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 20.12.2013 (Erledigung der Hauptsache).