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BFH Anhängiges Verfahren III R 2/13

Aufnahme in die Datenbank am 19.04.2013

EStG § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 ; EWGV 1408/71 ; EStG § 1 Abs 3

Ist es geboten, dass die Regelung des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG aufgrund von höherrangigem EU-Recht bei einer im Inland gemäß § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt steuerpflichtigen polnischen Staatsangehörigen nicht anzuwenden ist und (zumindest) sog. Differenzkindergeld gewährt wird?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 23.08.2012 (5 K 418/10)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

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