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BFH Anhängiges Verfahren III R 61/13

Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2014

EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a ; BGB § 1615l

Kindergeldanspruch nach dem Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze ab dem Jahr 2012 für ein Kind, das sich in Ausbildung befindet und ein eigenes Kind hat? Besteht ein vorrangiger Unterhaltsanspruch der Kindesmutter gegenüber dem Kindesvater nach § 1615l BGB?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 14.11.2013 (12 K 1256/13)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 17.04.2014 (Erledigung der Hauptsache).

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