Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren IV R 49/13

Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2014

EStG § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst b ; EStG § 13 ; EStG § 57 Abs 3 ; BewG § 125 Abs 2

Wie ist bei einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in den neuen Bundesländern, der sowohl eigene als auch zugepachtete Flächen bewirtschaftet, der Ersatzwirtschaftswert im Hinblick auf die Größenmerkmale des § 7g Abs. 2 EStG auf die Eigentumsverhältnisse umzurechnen? Stellt der Ersatzwirtschaftswert überhaupt eine geeignete Bemessungsgrundlage für die Betriebsgröße dar?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 12.11.2013 (4 K 791/04)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 97/13

Seite drucken