Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren VI R 55/13

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2013

EStG § 33 Abs 1

Sind entstandene Zivilprozesskosten nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen, weil es an den --ex-ante zu bewertenden-- Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder an der Notwendigkeit der ergriffenen Maßnahmen bzw. der geleisteten Zahlungen gefehlt hat?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Das Verfahren war durch Beschluss vom 29.04.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt.

Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 15.09.2015 wieder aufgenommen.

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 20.06.2013 (3 K 337/12)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

Seite drucken