AO § 237 Abs 1 ; AO § 367 Abs 2
Vorliegen der Voraussetzungen für die Festsetzung von Aussetzungszinsen, wenn der ausgesetzte Betrag auf einer Verböserung der Steuerfestsetzung im Einspruchsverfahren beruht, dieser jedoch durch die Rücknahme des Einspruchs nicht endgültig geschuldet wird?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 64/13