AO § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 ; EStG § 11 Abs 1 ; AO § 90 Abs 2 ; AO § 370 ; AO § 169 Abs 2 S 2
Obliegt dem FA und ihm folgend im finanzgerichtlichen Verfahren dem FG die Feststellungslast für ein steuerbegründendes Treuhandverhältnis auch dann, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten gemäß § 90 Abs. 2 AO verletzt? Sind auch in diesem Fall die subjektiven und objektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung dem Grunde nach immer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 21.02.2017, unbegründet.