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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 48/13

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2013

AO § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 ; EStG § 11 Abs 1 ; AO § 90 Abs 2 ; AO § 370 ; AO § 169 Abs 2 S 2

Obliegt dem FA und ihm folgend im finanzgerichtlichen Verfahren dem FG die Feststellungslast für ein steuerbegründendes Treuhandverhältnis auch dann, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten gemäß § 90 Abs. 2 AO verletzt? Sind auch in diesem Fall die subjektiven und objektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung dem Grunde nach immer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 25.10.2012 (11 K 2219/10)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 21.02.2017, unbegründet.

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