EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b ; EStG § 1 Abs 3
Erhalten in Polen lebende Kindergeldberechtigte Kindergeld nur für den Zeitraum, in dem sie inländische Einkünfte erzielt haben?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 29.01.2014.