EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a ; BGB § 1601ff
Entfällt der Kindergeldanspruch für volljährige Kinder nach deren Eheschließung, da ab diesem Zeitpunkt die Eltern nur noch nachrangig unterhaltsverpflichtet sind? Ist auch nach Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze zu prüfen, ob ein sog. Mangelfall vorliegt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.