KStG § 9 Abs 1 Nr 2 ; KStG § 5 Abs 1 Nr 9 ; EStG § 10b ; AO § 54 ; AO § 59 ; EStDV § 50 Abs 2 ; AO §§ 59ff
Kann eine anlässlich einer Generalaudienz an den Papst in Rom übergebene Spende steuerlich Berücksichtigung finden? Bestehen Bedenken gegen die in § 9 KStG und § 10b EStG vorgenommene Beschränkung der Privilegierungstatbestände auf Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des EWR-Raumes (Voraussetzungen einer Steuerbegünstigung des ausländischen Spendenempfängers i.S.d. §§ 59ff. AO; Auslegung des § 54 AO)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.