EStG § 4 Abs 3 S 4 ; EStG § 4 Abs 1 ; DBA AUT ; EStG § 32b Abs 1 S 1 Nr 3 ; AO § 180 Abs 5
Im Verfahren der einheitlich und gesonderten Feststellung von Einkünften einer atypisch stillen Gesellschaft an einer österreichischen Kapitalgesellschaft streiten die Beteiligten darum, ob wegen der nach österreichischem Recht bestehenden Verpflichtung der Gesellschaft, Bücher zu führen, diese auch verpflichtet ist, die Einkünfte, die nach deutschem Recht festzustellen sind, durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.