GG Art 20 Abs 3 ; GG Art 3 Abs 1 ; KStG § 38 Abs 5 ; KStG § 38 Abs 6 ; KStG § 34 Abs 16
Verstoßen die Regelung des § 38 Abs. 5 und 6 KStG (i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2008) und die damit herbeigeführte zwangsweise Besteuerung des EK 02 gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot und gegen das Nettoprinzip? Verstößt die Beschränkung des Optionsrechts i.S. des § 34 Abs. 16 KStG auf bestimmte Körperschaften gegen den Gleichheitsgrundsatz?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 08.06.2016 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 988/16 ausgesetzt.
Verfahren ist erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 08.06.2016)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.