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BFH Anhängiges Verfahren I R 37/14

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2014

GG Art 20 Abs 3 ; GG Art 3 Abs 1 ; KStG § 38 Abs 5 ; KStG § 38 Abs 6 ; KStG § 34 Abs 16

Verstoßen die Regelung des § 38 Abs. 5 und 6 KStG (i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2008) und die damit herbeigeführte zwangsweise Besteuerung des EK 02 gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot und gegen das Nettoprinzip? Verstößt die Beschränkung des Optionsrechts i.S. des § 34 Abs. 16 KStG auf bestimmte Körperschaften gegen den Gleichheitsgrundsatz?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 08.06.2016 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 988/16 ausgesetzt.

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 18.03.2014 (6 K 2087/11 F)

Verfahren ist erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 08.06.2016)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

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