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BFH Anhängiges Verfahren I R 48/14

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2014

KStG § 27 Abs 2 ; KStG § 27 Abs 3 ; EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 ; EStG § 43 Abs 1 ; AO § 164

Entfaltet ein Feststellungsbescheid i.S. des § 27 Abs. 2 KStG über die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG auch für die Anteilseigner materiell-rechtliche Bindungswirkung? Scheidet im Streitfall eine steuerfreie Kapitalrückzahlung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG aus, weil bei fehlender bzw. nachgereichter Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG der Betrag der Einlagenrückgewähr gemäß § 27 Abs. 5 KStG als mit 0 € bescheinigt gilt und war die Klägerin demnach zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet, obwohl der Feststellungsbescheid bei Vorlage der Bescheinigung noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 18.07.2014 (1 K 1338/12)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 18.11.2015.

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