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BFH Anhängiges Verfahren II R 47/14

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2014

AO § 80 Abs 5 ; AO § 80 Abs 8 ; StBerG § 3a Abs 1 ; AEUV Art 56 ; AEUV Art 49 ; EG Art 43 ; EG Art 49 ; StBerG § 3

Zurückweisung als Bevollmächtigter wegen unbefugter Hilfeleistung in Steuersachen.

1. Deckt der Wortlaut des § 80 Abs. 5 und Abs. 8 AO die Folgen einer Zurückweisungsverfügung des FA für die Zulässigkeit der hiernach vom zurückgewiesenen Bevollmächtigten im Namen der Klägerin erhobenen Klage?

2. Welche einzelnen Schritte des gesamten Besteuerungsverfahrens fallen unter die Begriffe 'jeweiliges Verfahren' bzw. 'jeweiliger Verfahrensabschnitt'?

3. Steht EU-Recht den §§ 3, 3a StBerG entgegen?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 20.06.2013 (5 K 148/12)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: V R 50/14

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