EStG § 4h Abs 1 ; EStG § 4h Abs 3 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; EStG § 4 Abs 1
Ist bei mehrstöckigen Personengesellschaften zur Ermittlung des für die Zinsschranke maßgeblichen Gewinns der Obergesellschaft deren steuerlicher Gewinn um die gesondert und einheitlich festgestellten Gewinnanteile aus den Beteiligungen an den Tochterpersonengesellschaften zu kürzen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Das Verfahren ist durch Beschluss vom 23.06.2016 bis zur Entscheidung des BVerfG über das Verfahren 2 BvL 1/16 ausgesetzt.
Verfahren ist erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 23.06.2016)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.