EStG § 13 ; EStG § 4 Abs 1 ; EStG § 6c
Gehören sofort nach ihrem Erwerb verpachtete Grundstücke deshalb zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen einer Erbengemeinschaft, weil der Erblasser bei ihrem Erwerb stille Reserven gemäß §§ 6b, 6c EStG auf sie übertragen hat, die er zuvor bei der Veräußerung der von ihm selbst bewirtschafteten Flächen realisiert hatte? Sind die Erben nach dem Grundsatz von Treu und Glauben an das damals vom Erblasser ausgeübte Wahlrecht gebunden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 82/14