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BFH Anhängiges Verfahren VI R 26/14

Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2014

EStG § 33

Ist unabhängig von der persönlichen Perspektive des Steuerpflichtigen jeder mit ausreichender Erfolgsaussicht geführte Zivilprozess auch bei Abschluss eines Vergleichs (hier: Scheidungsfolgekosten) als zwangsläufig i.S. des § 33 EStG anzusehen? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung.

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 20.03.2014 (5 K 1023/12 E)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

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