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BFH Anhängiges Verfahren VI R 64/14

Aufnahme in die Datenbank am 19.12.2014

EStG § 33 ; InsO § 302 Nr 1

Sind im Zusammenhang mit einer Klage auf die Feststellung, dass es sich bei im Insolvenzverfahren festgestellten Forderungen um Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung i.S. von § 302 Nr. 1 InsO handelt, entstandene Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG abzugsfähig?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 18.06.2014 (10 K 3686/11 E)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

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