EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a ; EStG § 20 Abs 4 S 5
Sind die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (Optionsprämien) von Optionsscheinen, die der Inhaber der Option am Ende der Laufzeit verfallen lässt, im Streitjahr 2010 als Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 5 EStG zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 49/14