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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 34/14

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2014

EStG § 9 Abs 5 S 1 ; EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 1 ; EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 2

Ist für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das zu 50% zur Verwaltung von Kapitalvermögen und zu 50% im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften genutzt wird, unabdingbare Voraussetzung, dass das Arbeitszimmer nach objektiven Kriterien erforderlich ist?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Nürnberg Urteil vom 12.02.2014 (5 K 1251/12)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 52/14

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