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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 45/14

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2014

EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a ; EStG § 20 Abs 4 S 5

Sind Prämien wertlos gewordener Optionsscheine als Verlust bei § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG i.V.m. § 20 Abs. 4 Satz 5 EStG zu berücksichtigen, wenn ein durch das Basisgeschäft indizierter negativer Differenzausgleich durch Nichtausüben der (wertlosen) Forderung aus dem Termingeschäft vermieden wird?

-- Zulassung durch BFH --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 26.02.2014 (7 K 2180/13 E)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 50/14

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