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BFH Anhängiges Verfahren X R 33/14

Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2015

HGB § 89b ; EStG § 15 Abs 1 ; EStG § 24 Nr 1 Buchst c ; EStG § 24 Nr 2

Sind Leistungen aus einer kapitalgedeckten Lebensversicherung, die aus Billigkeitsgründen auf den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB anzurechnen sind, gemäß § 15 Abs. 1 i.V.m. § 24 Nr. 1 Buchstabe c EStG der Besteuerung zu unterwerfen, bzw. --sollte die aus Mitteln der Lebensversicherung aufgebaute Altersversorgung nicht einen Teil des Ausgleichsanspruchs i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchstabe c EStG darstellen-- handelt es sich dann um nachträgliche Betriebseinnahmen, die nach § 15 Abs. 1 i.V.m. § 24 Nr. 2 EStG als gewerbliche Einkünfte zu versteuern sind, oder ist die Anrechnung der Ansprüche aus der Altersversorgung eine Auszahlungsmodalität im Rahmen des von dem Versicherungsunternehmen geschuldeten Ausgleichsanspruchs im Sinne von § 89b HGB?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 10.04.2014 (10 K 243/12)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: III R 41/14

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