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BFH Anhängiges Verfahren I R 21/15

Aufnahme in die Datenbank am 20.07.2015

KStG § 8a ; EStG § 4h ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 14 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 3 ; GG Art 19 Abs 4

1. Sind die Vorschriften des § 4h EStG und des § 8a KStG zur sog. "Zinsschranke", jeweils i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 bzw. i.d.F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 2009, mit dem Grundgesetz vereinbar?

2. Sind die Vorschriften des § 8a KStG i.V.m. § 4h EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass im Rahmen der sog. "Escape-Klausel" nach § 8a Abs. 3 KStG, § 4h Abs. 2 Satz 5 EStG nur Anteile an anderen Konzernkapitalgesellschaften (nicht aber: Konzernpersonengesellschaften) bei der Ermittlung der Eigenkapitalquote zu kürzen sind?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Das Verfahren wurde durch Beschluss vom 17. Februar 2016 ausgesetzt, bis eine Entscheidung in dem beim BVerfG anhängigen Verfahren 2 BvL 1/16 ergangen ist.

Vorgehend: FG München Urteil vom 06.03.2015 (7 K 3431/12)

Verfahren ist erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 17.02.2016)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung / Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

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