UStG § 4 Nr 14 S 2 ; UStG § 2 Abs 2 Nr 2
1. Können entgegen der Formulierung in § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG auch andere als juristische Personen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein?
1. Sind die erbrachten sonstigen Leistungen (Zurverfügungstellung von Praxisräumen, medizinischen Einrichtungen, Apparaten und Personal) nach § 4 Nr. 14 S. 2 UStG umsatzsteuerfrei?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.