EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g ; EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst g ; UStG § 4 Nr 14 Buchst a
Kann sich der Kläger hinsichtlich seiner Tätigkeit (Integration künstlerischer Methoden in das therapeutische Programm) für eine sozialtherapeutische Anstalt unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL oder des vor 2007 geltenden Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG berufen und die Umsatzsteuer-Steuerfreiheit für diese Umsätze in Anspruch nehmen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 19.01.2017, durcherkannt.