AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 ; AO § 233a Abs 2a ; GewStG § 7 S 1 ; KStG § 11 Abs 1 S 1 ; KStG § 11 Abs 1 S 2 ; KStG § 11 Abs 3
Ende des Abwicklungszeitraums als gewerbesteuerrechtlich rückwirkendes Ereignis:
1. Ist der Gewerbesteuermessbescheid für die Feststellung, ob ein rückwirkendes Ereignis vorliegt, Grundlagenbescheid für die Zinsfestsetzung?
2. Kann die Feststellung, ob ein rückwirkendes Ereignis vorliegt, auch dann in einem Änderungsbescheid getroffen werden, wenn die Änderung nach § 164 Abs. 2 AO erfolgt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.