EStG § 18 Abs 1 Nr 1 S 2 ; EStG § 15 Abs 2 S 1
Können die Gesellschafter der Klägerin, die im Bereich der KFZ-Untersuchungen und der Erstellung von KFZ-Gutachten tätig ist, bei der Klägerin noch den "Stempel der Persönlichkeit" tragen, wenn sie etwa 1/7 der Prüfleistungen ausführen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VIII R 35/16