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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren IV R 9/16

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2016

EStG § 13 ; EStG § 4 Abs 1 ; EStG § 12 Nr 2 ; HGB § 255 Abs 1

Ist die Ablösung der Vormerkung, mit der sich die vormaligen Eigentümer (Eltern) Rückübertragungsansprüche hinsichtlich der im Rahmen der Hofübergabe unentgeltlich übertragenen Grundstücke gesichert hatten, betrieblich veranlasst und führt die hierfür an die Eltern geleistete Entschädigung daher zu nachträglichen Anschaffungskosten der Grundstücke? Liegt eine nicht abzugsfähige Unterhaltsleistung vor, weil die Entschädigung den (anteilig auf die veräußerten Grundstücke entfallenden) Kapitalwert der vereinbarten Versorgungsbezüge erheblich überstiegen hat?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 13.01.2016 (9 K 283/13)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 43/16

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