EStG § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; BewG § 51a Abs 1 S 1 Nr 2 ; BewG § 51a Abs 1 S 2
Wie ist die für die Abgrenzung zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Tierhaltung bei einer mitunternehmerischen Tierhaltungsgemeinschaft maßgebliche Vieheinheitengrenze zu ermitteln, wenn einzelne Mitunternehmer an mehreren Tierhaltungsgemeinschaften beteiligt sind und auf diese jeweils Vieheinheiten übertragen haben? Müssen die gemäß § 51a Abs. 1 Satz 2 BewG laufend zu führenden Verzeichnisse jeweils zeitnah erstellt werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 49/16