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BFH Anhängiges Verfahren IV R 36/16

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2016

EStG § 55 Abs 6 ; EStG § 55 Abs 1 ; MilchQuotV § 48 Abs 3

Wie ist der Gewinn aus der Veräußerung einer vormals verpachteten Milchreferenzmenge zu berechnen, nachdem 33 % der Quote nach Beendigung des Pachtverhältnisses gemäß § 48 Abs. 3 der Milchquotenverordnung zugunsten der Landesreserve eingezogen wurden und nur der verbliebene Anteil veräußert werden konnte?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 16.06.2016 (8 K 2822/14 E)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 52/16

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