EStG § 55 Abs 6 ; EStG § 55 Abs 1 ; MilchQuotV § 48 Abs 3
Wie ist der Gewinn aus der Veräußerung einer vormals verpachteten Milchreferenzmenge zu berechnen, nachdem 33 % der Quote nach Beendigung des Pachtverhältnisses gemäß § 48 Abs. 3 der Milchquotenverordnung zugunsten der Landesreserve eingezogen wurden und nur der verbliebene Anteil veräußert werden konnte?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 52/16