EStG § 4 Abs 3 S 4 ; EStG § 15b ; EStG § 15 Abs 2
Ist physisches Gold ein den Wertpapieren vergleichbares nicht verbrieftes Recht im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG mit der Folge, dass Anschaffungskosten bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung erst bei Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben abgezogen werden können? Handelt es sich bei sog. "Goldfinger"-Gestaltungen um Steuerstundungsmodelle im Sinne des § 15b EStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.