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BFH Anhängiges Verfahren IV R 58/16

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2017

EStG § 4 Abs 3 S 4 ; EStG § 15b ; EStG § 15 Abs 2

Ist physisches Gold ein den Wertpapieren vergleichbares nicht verbrieftes Recht im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG mit der Folge, dass Anschaffungskosten bei Gewinnermittlung durch Überschussrechnung erst bei Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgaben abgezogen werden können? Handelt es sich bei sog. "Goldfinger"-Gestaltungen um Steuerstundungsmodelle im Sinne des § 15b EStG?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Hessisches Finanzgericht Urteil vom 12.10.2016 (9 K 373/16)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

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