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BFH Anhängiges Verfahren V R 12/16

Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2016

UStG § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a ; EWGRL 388/77 Art 2 Nr 1 ; EWGRL 388/77 Art 10 Abs 2 UAbs 2

1. Erbringt ein Mobilfunkdienstanbieter bereits mit der entgeltlichen Zurverfügungstellung von Guthaben auf Prepaid-Konten, d.h.

- bei der entgeltlichen Direktaufladung auf ein sog. Prepaid-Konto im Zeitpunkt der Aufladung und

- bei der Veräußerung von Guthabenkarten zur späteren Aufladung auf dieses Konto im Zeitpunkt des Verkaufs

sonstige Leistungen gegen Entgelt, wenn zu dem jeweiligen Zeitpunkt der zur Annahme einer Leistungsbeziehung notwendige unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung besteht?

2. Kommt es auf den (späteren) Zeitpunkt der Verwendung dieser Guthaben für Telefonate etc. an?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 16.02.2016 (1 K 927/13)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

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