EGV 384/96 Art 1 Abs 2 ; EGV 393/98 ; EGV 384/96 Art 1 Abs 4 ; KN Pos 7318 UPos 1630 ; EGV 91/2009
Erhebung von Zoll und Antidumpingzoll auf die Einfuhr von Muttern aus nichtrostendem Stahl im Zeitraum September 2000 bis Januar 2003.
Verstößt die AntidumpingVO Nr. 393/98 gegen Art. 1 Abs. 2 und Abs. 4 VO Nr. 384/96?
Sind Muttern der Unterpos. 7318 16 30 KN "gleichartige" Waren wie Verbindungselemente und Teile aus nichtrostendem Stahl?
Wurde für die in die VO Nr. 393/98 miteinbezogenen Muttern kein "Wirtschaftszweig der Gemeinschaft" bestimmt?
Ist die Aufhebung der FolgeVO Nr. 91/2009 (auf die VO Nr. 393/98) ein Indiz für Nichtigkeit der VO Nr. 393/98?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.