StromStG § 9b Abs 1 S 1 ; StromStV § 17b ; AO § 170 Abs 1 S 4 ; AO § 169 Abs 2 Nr 1 ; AO § 170 Abs 1
Ablehnung der Entlastung von der Stromsteuer nach § 9b StromStG für vom Versorger im Jahr 2011 gelieferten Strom wegen verspäteter Beantragung im September 2013.
Wann beginnt die Festsetzungsfrist für den Vergütungsanspruch?
Ist ein Energieerzeugnis im Sinne der energiesteuerlichen Entlastungstatbestände "nachweislich versteuert" mit dem Entstehen des Steueranspruchs oder erst durch die Anmeldung oder Festsetzung der Steuer?
(s.a. Urteil des FG Hamburg 4 K 181/10).
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.