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BFH Anhängiges Verfahren VII R 15/16

Aufnahme in die Datenbank am 19.08.2016

ZK Art 236 Abs 1

Erstattung von Antidumpingzoll, der auf die Einfuhren von Schuhen aus der VR China und Vietnam erhoben worden ist, nach Entscheidung des EuGH in den Verfahren C-659/13 und C-34/14.

Hätte das finanzgerichtliche Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in der Sache C-256/16 (Vorlage des FG Düsseldorf zur Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/223) ausgesetzt werden müssen?

Das Verfahren ist durch Beschluss vom 28. Dezember 2018 ausgesetzt, bis der EuGH in dem Verfahren C-612/16 entschieden hat und bis über die Nichtigkeitsklagen T-781/16, T-782/16 und T-861/16 rechtskräftig entschieden worden ist.

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 25.04.2016 (14 K 336/16)

Verfahren ist erledigt durch: Auss. / Ruhen d.Verf. (Beschluss vom 28.12.2018)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

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